Nein. Das Problem ist, dass der Begriff "Tinktur" nicht geschützt ist. Nach dem Europäischen Arzneibuch gehören die Tinkturen zu den Extrakten. Und extrahieren (von lat. extrahere „herausziehen“) ist ein physikalisches Stofftrennverfahren, bei dem mit Hilfe eines Extraktionsmittels (Lösemittel, gegebenenfalls erwärmt) eine Komponente aus Pflanzen oder anderen Stoffen gelöst werden. Das Ergebnis ist ein Extrakt. Wir kennen alkoholische Extrakte, glycerolische, wässrige, ölige. Alkoholische Extrakte werden häufig auch als Tinkturen bezeichnet. Eine nach dem homöopathischen Arzneibuch (HAB) hergestellte Urtinktur aus Mäusedorn enthält z.B. 67 % Alkohol. Das kannst Du meinem obigen Link entnehmen, wenn Du etwas weiter herunterscrollst. Dort siehst Du auch, dass die Urtinkturen nach dem HAB unterschiedliche Alkoholkonzentrationen aufweisen.
Glyerolische Extrakte bezeichnet man oft auch als Glycerite. Du siehst, es bleibt schwierig mit den Bezeichnungen. Standardisiert sind Extrakte nach dem HAB oder dem DAB. Das muss aber dabei stehen. Steht nur Extrakt als Bezeichnung, muss man immer sehr genau auf die INCI schauen. Ich habe verschiedene Mäusedornextrakte gefunden bei unseren einschlägigen Händlern, z.B. mit 2/3 Glycerin, 1/3 Wasser, manche sind zusätzlich konserviert, andere nicht. Aber im Handel sind auch Extrakte mit Propylenglycol, denaturiertem Alkohol u.a. Lösungsmitteln. Letztlich bleibt also immer nur der Blick auf die INCI, wenn man genau wissen will, was man sich auf die Haut gibt.