..dann gehört die erhobene Nutzungsgebühr auch zum Gebrauch des alltäglichen Lebens *scherzgemacht*Schnabulinchen hat geschrieben:… und die Nutzungsgebühr von 0,00 Euro wird auch nur mit 7 % besteuert.
Nein im Ernst: Die unterschiedlichen Mehrwertsteuersätze haben nicht zwangsläufig mit lebensmitteltauglich zu tun. Das ganze ist wie unsere Steuergesetze ein sehr komplexe und meist undurchschaubare Sache.
Dem ermässigten Steuersatz unterliegen die Produkte des alltäglichen Gebrauchs, deshalb z.B. Sonnenblumenöl 7%, Hummer dagegen 19%, wobei das ganze nicht so einfach zu sehen ist. Mineralwasser 19%, Trinkwasser aus dem Wasserhahn 7%, Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln unter 50km 7% über 50km 19% - da stell ich mir die Frage: ist das schon eine Reise, welche nicht zum alltäglichen Gebrauch zählt?
So, ich muss jetzt leider weg...
melde mich gerne ab Donnerstag wieder
Lieben Gruss
Sille